Rechtsschutz für ArbeitnehmerSchutzschild in der Krise
Die Zeiten sind härter und viele Menschen bangen um ihren Arbeitsplatz. Wer schon zehn oder mehr Jahre bei einem Arbeitgeber ist, hat noch relativ gute Chancen, von einer Entlassung verschont zu bleiben. Nicht nur die dann in der Regel höhere Abfindung, auch die Kriterien der Sozialauswahl (Alter, Familienstand, Kinder etc.) bieten Schutz. Fast ohne Schutz sind dagegen junge, unverheiratete Berufseinsteiger. Auch die Zahl der arbeitslosen jungen Akademiker ist jüngst deutlich gestiegen. Zwar haben Hochschulabsolventen noch immer die besten Chancen, einen adäquaten Job zu finden. Doch immer mehr Arbeitgeber stellen nur noch befristete Arbeitsverträge aus. Unter Umständen lohnt es sich daher, seinen Schutzschild zu verstärken, indem eine spezielle Berufsrechtsschutzpolice abgeschlossen wird.
Wirtschaftskrise lässt Nachfrage nach Rechtsschutz im Arbeitsrecht steigen
Auch wenn die Folgen der Wirtschaftskrise sich noch nicht völlig in den Arbeitslosenzahlen widerspiegeln, verzeichnen die Versicherer bereits einen Anstieg der Rechtsschutzfälle im Arbeitsrecht. Meist geht es um betriebsbedingte Kündigungen und Kurzarbeit. Gleichzeitig melden die Versicherer eine gestiegene Nachfrage nach Rechtsschutz im Arbeitsrecht. Alle Zahlen sind noch nicht ausgewertet, aber "wir rechnen für das Jahr 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen, was einem Plus von rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht", so Nils Hellberg vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
"Die Zahlen sind auch ein Beleg dafür, wie wichtig Rechtsschutzversicherungen sind und dass Anbieter zu ihren Kunden stehen bei deren schwerem Gang vor das Arbeitsgericht", betont Hellberg. Tatsächlich ist der Schutz sinnvoll. Ob bei Banken, Versicherungen oder Automobilindustrie - in fast allen Berufsgruppen wächst derzeit die Gefahr, schon wegen vermeintlicher Bagatellen die Arbeitsstellen zu verlieren. Doch ohne einen entsprechenden Schutzschild verzichten immer noch viele Arbeitnehmer aus Angst vor den Kosten einer Klage. Schließlich gilt vor dem Arbeitsgericht ausnahmsweise die Regel, dass jede Partei ihre Kosten in der ersten Instanz selbst bezahlt, ganz gleich wie der Streit ausgeht. In anderen Rechtsgebieten muss der Verlierer alles bezahlen. Doch wegen der Sonderregel im Arbeitsrecht könnten auch siegessichere Arbeitnehmer den Streit um die Kündigung scheuen.
Unversicherte Arbeitnehmer scheuen Klagen aus Angst vor den Kosten
Nach Berechnungen des GDV kostet jeder fünfte Arbeitsrechtsschutzfall mehr als 2000 Euro. "Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, können gerade Menschen, die kein Geld haben, leicht von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden", sagt daher auch Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und weiter: "Gerade wer in einer Krisenbranche arbeitet, ist beruhigter mit einer Rechtsschutzpolice."
Weiterhin hat der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 305/07) den Schutz sogar stark ausgeweitet. Die Versicherer müssen nun stets auch dann für den Besuch beim Anwalt zahlen, wenn der Arbeitgeber noch gar nicht gekündigt hat, sondern erst einmal Gespräche über einen Aufhebungsvertrag anbietet. Der Kampf um den Job könnte sich also noch lohnen. Gerade hier ist oft Expertenrat notwendig. "Die Leute sind verunsichert und informieren sich bei uns über ihre Rechte und Möglichkeiten - zum Beispiel wenn es um Themen wie Kurzarbeit, drohende Insolvenz oder Kündigung geht", bestätigt Rainer Tögel, Vorstandssprecher der D.A.S. Rechtsschutz und Vorstandsmitglied der Hamburg-Mannheimer Rechtsschutz.
Die D.A.S. habe sogar dafür gesorgt, dass in Regionen wie Fürth oder Herzogenaurach mit Arbeitgebern wie Quelle und Schaeffler, die von der gegenwärtigen Krise besonders betroffen seien, verstärkt Anwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zudem würden die dort lebenden Kunden frühzeitig angesprochen und darauf hingewiesen, dass sie sich bei Fragen rund ums Recht jederzeit an ihre Rechtsschutzversicherung wenden könnten. "Aktives Case Management" nennt Tögel dieses Vorgehen. Und weiter: "Auf diese Weise erreichen wir, dass sich unsere Kunden frühzeitig von uns beraten lassen und wir sie im Ernstfall richtig vermitteln können - zum Beispiel an Anwälte, von denen wir wissen, dass sie gut sind, oder an Mediatoren, die sich um eine außergerichtliche Einigung bemühen."
Häufig Probleme rund um den Job
Am häufigsten haben Privatleute rechtliche Probleme rund um Job, Wohnung, Verkehr und Partnerschaft. Dies ist das Ergebnis einer Befragung des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement.
| Erwerbstätigkeit und Ausbildung |
19 % |
| Wohnen und Eigentum |
17 % |
| Scheidung und Unterhalt |
17 % |
| Verkehrsrecht |
17 % |
| Teilnahme am Rechtsverkehr (z.B. Reklamationen) |
13 % |
| Finanzen |
7 % |
| Straftaten/Ordnungswidrigkeiten |
5 % |
| Erbe |
3 % |
| Deliktrecht |
2 % |
Quelle: Soldan Institut für Anwaltsmanagement
Kompletter Rundumschutz - "eine Illusion"
Dank der oben erwähnten Klarstellung des Bundesgerichtshofes bieten fast alle Versicherer beim Thema Arbeitsrechtsschutz relativ umfassenden Leistungen an. Wegen des guten Gefühls, vor den Kosten aller denkbaren Rechtstreitigkeiten abgesichert zu sein, vereinbaren die Kunden in der Regel oft aber weitere Tarifbausteine. "Doch der Rundumschutz ist eine Illusion", sagen Verbraucherschützer. Rechtsschutz gibt es selbst in den umfassendsten Policen nicht für jeden Ärger, und in den Bedingungen gibt es Einschränkungen. Genau hinschauen sollten Kunden auch beim Preis. Bei ähnlichem Leistungsumfang beträgt der Unterschied zwischen zwei Anbietern rund 150 Euro. Auch hier ist guter Rat empfehlenswert.
Rechtsschutzpaket vs. Einzelpolice: Den individuellen Bedarf genau prüfen
Generell gilt: Kunden sollten ihren Bedarf prüfen, bevor sie sich für ein Rechtsschutzpaket entscheiden. Vielleicht reicht ja eine Einzelpolice. Sinnvoll für Vielfahrer ist zumindest Verkehrsrechtsschutz, und Angestellte in Krisenbranchen könnten über Arbeitsrechtsschutz nachdenken, empfehlen Verbraucherschützer. Besonders viele Streitfälle gibt es auch im Mietrecht. Von solchen Einzelpolicen raten die Experten aber ab. Mietrechtsschutz sei einzeln teuer und werde erst im Paket mit anderen Leistungen preiswerter.
Egal für welches Schutzpaket ein Kunde sich entscheidet, die Kosten, die übernommen werden, bleiben stets die gleichen. Ein umfassendes Paket führt nicht dazu, dass die Anbieter höhere Kosten übernehmen. Ein großes Paket unterscheidet sich von einem kleinen Paket nur durch die Einstandspflicht für umfangreichere Rechtsstreitigkeiten. Der Verkehrsrechtsschutz beinhaltet nur Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeug entstehen. "Hat man hingegen einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, ist zum Beispiel der Arbeitsrechtsschutz in der Police enthalten", erklärt Weidenbach. Die Arten der Rechtsstreitigkeiten werden also nur ausgedehnt.
Was hingegen nicht erweitert wird, sind die erstattungsfähigen Kosten. Bei jeder der beiden genannten Policen werden die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder usw. bis zur vereinbarten Deckungssumme bezahlt. Laut dem Informationsdienst 123recht.net zählen zu den erstattungsfähige Kosten zum Beispiel Anwaltskosten, Korrespondenzanwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren (bis zur Höhe der Kosten, die vor einem Gericht erster Instanz entstehen würden) und Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten (sofern persönliches Erscheinen angeordnet wurde).
Leistungsausschlüsse bei Geldstrafen, Bußgeldern und bei Vorsatz
Es gibt Leistungsausschlüsse, also Kosten, die der Anbieter nicht übernimmt. Dazu gehören zum einen Geldstrafen und Bußgelder, zu denen man in einem Straf- oder Zivilprozess verurteilt wird. Außerdem tritt die Rechtsschutzversicherung im Strafrecht nicht ein, wenn es zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommt. Unterschieden wird im Allgemeinen zwischen einer vorsätzlichen und fahrlässigen Tat. Während fahrlässig bedeutet, dass man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, spricht man von vorsätzlich, wenn der Täter den mit Strafe bedrohten Tatbestand kennt und ihn verwirklichen will.
Wenn man eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, so heißt das nicht, dass auch Auseinandersetzungen im Familienrecht oder Erbrecht mitversichert werden. Hier werden meist nur Beratungsgebühren übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage eingetreten ist. Völlig ausgenommen sind auch Scheidungsangelegenheiten und Streitigkeiten beim Bau oder Umbau eines Hauses. Auch Schadenersatzforderungen werden nicht von einer Rechtsschutzversicherung getragen, dafür gibt es die private Haftpflichtversicherung.
Alte Verträge oft mit umfassenderem Schutz
Noch ein Tipp zum Schluss: Altverträge sollten nicht leichtfertig gekündigt werden. In vielen Fällen sind die Leistungen alter Verträge umfassender; insbesondere im Kapitalanlagerecht. Vermutlich auch wegen der nun schon zwei Börsenkrisen innerhalb der vergangenen zehn Jahre haben die meisten Anbieter den Schutz in Geldangelegenheiten sukzessiv gestrichen. Prüfen sollten Kunden aber die Höhe der Deckungssumme. Nach Angaben unabhängiger Experten liegt sie bei neuen Verträgen bei mindestens 200.000 Euro. Wenn die eigene Police maximal nur einen winzigen Teil dieser Summe zahlt, ist das zu wenig. Der Abschluss eines neuen Vertrags ist dann ratsam.
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Pro & Contra Arbeitsrechtsschutz
Pro
+ Der Besitz einer Rechtschutzpolice wirkt beruhigend.
+ In Krisenzeiten ist Arbeitsrechtsschutz sinnvoll.
+ Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass Rechtsschutzpolicen bereits greifen, wenn der Chef über einen Aufhebungsvertrag sprechen will.
+ Insbesondere Arbeitnehmer mit wenig Geld, können Druck vom Chef abwehren.
Contra
- Einzelabschluss im Arbeitsrechtsschutz nur gelegentlich möglich.
- Große Leistungs- und Preisunterschiede der Anbieter.
- Beim Arbeitsrechtsschutz besteht eine Wartezeit von drei Monaten.
- Der Besitz einer Rechtschutzversicherung könnte zu leichtfertigen Streitereien "verführen".
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Stefan Terliesner, Wirtschafts- und Finanzjournalist
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