Der Begriff Werkvertrag beschreibt eine Vereinbarung von zwei Parteien über den Austausch von Leistungen. Diese Leistungen bestehen aus einem Werk, welches die eine Partei liefert und aus der Bezahlung, welche die andere Partei nach Lieferung durchführt. Anders als bei normalen Kaufverträgen wird bei einem Werkvertrag extra etwas für den Besteller angefertigt oder eine Leistung speziell für ihn erbracht. Dennoch ist die Kündigung eines Werkvertrages möglich. Grundsätzlich haben beide Parteien ein fristloses Kündigungsrecht. Löst der Besteller den Werkvertrag auf, so muss [...]



