Die Rückkehr in die Vollbeschäftigung ist in vielen Fällen erst durch eine Weiterbildung möglich. Erwerbslose können unter bestimmten Voraussetzungen diese beim Arbeitsamt beantragen. Aber auch Erwerbstätige sind davon nicht ausgeschlossen. Der wichtigste Gang ist der zur Beratungsstelle im Arbeitsamt. Nur dort wird festgestellt, inwieweit eine Förderung möglich ist. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird ein sogenannter Bildungsgutschein ausgestellt. In diesem Gutschein wird das Ziel der Weiterbildung, evtl. eine regionale Festlegung sowie die Dauer der Gültigkeit festgehalten. Innerhalb dieser Frist muss [...]



